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immo aktuell 6, Dezember 2023, Seite 273

Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer in der Verwalterabrechnung

immo aktuell 2023/45

§ 20 Abs 3 WEG; § 34 WEG

Bei einer großen Wohnungseigentumsanlage würde die Angabe aller Zahlungsdaten betreffend Rücklagenbeiträge auch bei jenen Objekten und/oder Wohnungseigentümern, die ohnedies zum Ende der Abrechnungsperiode keinen Rückstand aufweisen, die Abrechnung weitaus unübersichtlicher machen, ohne ein gerechtfertigtes Informationsbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer zu befriedigen. In einem solchen Fall ist es ausreichend, in der Abrechnung auszuweisen, ob das Konto ausgeglichen ist oder ein Rückstand besteht. Einer Auflistung sämtlicher innerhalb der Abrechnungsperiode geleisteter Vorschreibungen und tatsächlicher Zahlungen bedarf es diesfalls nicht.

Sachverhalt: [1] Die Antragsteller sind Miteigentümer einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an Objekten in der darauf errichteten Wohnhausanlage mit neun Stiegen. Die Antragsgegnerin ist als Wohnungseigentümerin auch Mehrheitseigentümerin und verwaltet die Liegenschaft. Die Antragsteller beanstanden die von der Antragsgegnerin gelegte Betriebskosten- und Rücklagenabrechnung für das Jahr 2017 aus einer Reihe formeller und materieller Gründe. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nurmehr, dass m...

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