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iFamZ 6, Dezember 2023, Seite 301

2023

Peter Barth

Nicht jede Jahresrückschau fällt leicht.

Jahrelange Arbeiten des BMJ gemeinsam mit sehr vielen Expert:innen, Praktiker:innen und Vertreter:innen der betroffenen Kinder und Eltern an einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts mündeten in einen Gesetzesentwurf, der Anfang 2023 in das Stadium der politischen Koordinierung gelangte.

Der Entwurf enthält eine – wie ich meine – den Bedürfnissen der Familien heute entsprechende Regelung der elterlichen Verantwortung, wichtige Maßnahmen zum besseren Umgang mit dem Vorwurf häuslicher Gewalt in Pflegschaftsverfahren, eine Positivierung des Kindesunterhaltsrechts mit dem Ziel der Schaffung von Rechtsklarheit und der Erleichterung der Feststellung der Höhe des Unterhalts, die Einführung eines Betreuungsunterhalts für den die Hauptlast der Betreuung tragenden Elternteil (während eines relativ knappen Zeitraums nach der Geburt des Kindes) und einer zivilrechtlichen Unterhaltssicherung (die sich – wie schon der dem geltenden Recht immanente „Haftvorschuss“ – vom Bestehen eines Unterhaltstitels löst und dabei trotzdem „Vorschuss“ bleiben und die Eltern weiterhin in die Pflicht nehmen soll; die Unterhaltstragungspflicht wird sozusagen zeitlich „au...

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