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GesRZ 6, Dezember 2023, Seite 340

VfGH: Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzierungsagentur verstößt gegen die Verfassung

Der VfGH hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem ABBAG-Gesetz bzw mit der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) und der idZ erlassenen Richtlinien befasst. Er hat infolgedessen mehrere Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes und Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG regeln, aufgehoben. Anlass für die Prüfung war ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, nachdem die COFAG einen vom Unternehmen beantragten Fixkostenzuschuss nicht gewährt hatte.

IZm der Aufgabenübertragung an die COFAG hält der VfGH fest, dass das ABBAG-Gesetz „finanzielle Maßnahmen“ zugunsten von Unternehmen ermöglicht, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Zu diesem Zweck sei die COFAG gegründet und vom Bund finanziell ausgestattet worden. Die Voraussetzungen für eine Ausgliederung seien bei der COFAG jedoch nur teilweise gegeben. Auch wenn der Gesetzgeber Aufgaben der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung auf den privaten Rechtsträger COFAG übertragen habe, stelle die Tätigkeit der COFAG (iSd Art 20 Abs 1 B-VG) eine staatliche Verwaltung dar. Die COFAG stehe nämlich sowohl in einem spezifischen organisatorischen Naheverhältnis zum...

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