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BFGjournal 11-12, Dezember 2023, Seite 391

Leihmutterschaft als außergewöhnliche Belastung

Entscheidung: RV/7100692/2021; Revision zugelassen.

Norm: § 2 und 3 FMedG, § 34 EStG.

In Übereinstimmung mit dem – zur sachverhaltskongruenten –Thematik: „Berücksichtigung der in Konnex mit einer Leihmutterschaft stehenden Kosten eines männlichen (Ehe) Paares als außergewöhnliche Belastungen“ ergangenen Urteil des BFH vom – VI R 29/31 vertritt das BFG die Auffassung, dass derartige Kosten nicht das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit erfüllen, da einerseits der Entschluss der Erfüllung des Kinderwunsches per Leihmutterschaft freiwillig erfolgt, andererseits diese „Methode“ der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gegen die innerstaatliche Rechtsordnung gemäß § 2 und 3 des FMedG verstößt.

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