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bau aktuell 1, Jänner 2024, Seite 11

Die Haftung des Architekten bei Baukosten­überschreitung

Nikolaus Weselik und Maximilian Weselik

Die Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitungen birgt eine Vielzahl an Unklarheiten und Herausforderungen für die Praxis. Die Frage, inwieweit von der Kostenschätzung des Architekten sanktionslos abgewichen werden darf, hängt von der Vertragsgestaltung und nicht eindeutiger Judikatur der Gerichte ab. Entsprechende Unklarheiten bestehen für die Vertragsparteien bereits im Rahmen der Kostenermittlung in der Planungsphase und auch bei der Kostenkontrolle während der Ausführungsphase. Dieser Fachbeitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der Kostenermittlung eine Pflichtverletzung des Architekten vorliegt und inwieweit bei der Schadens­berechnung ein Vorteilsausgleich zugunsten des haftenden Architekten in Betracht kommt.

1. Architektenhaftung im ­Zusammenhang mit Baukosten­obergrenzen und Kostenrahmen

Die Praxis zeigt, dass Architekten der Kosten­ermittlung in der Planungsphase sowie der Kostenkontrolle während der Ausführungsphase nicht immer die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Dies ist insofern überraschend, da die Haftpflichtversicherung sich daraus ergebende Ansprüche des Auftraggebers oft nicht deckt. Eine sorgfältige Kostenermittlung, Kostenkontro...

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