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AVR 6, Dezember 2023, Seite 250

Wiener Parkometerabgabe: Keine Zuständigkeit des BFG bei Betrugsverdacht?

Michael Hubmann

Das BFG hatte darüber zu entscheiden, ob ein nach § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestelltes Verwaltungsstrafverfahren nach Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wiederaufgenommen werden kann. Im Vorerkenntnis nahm das BFG im Wege einer Vorfragenbeurteilung an, dass iZm der Hinterziehung der Wiener Parkometerabgabe ein Betrug iSd § 146 StGB begangen wurde, und erklärte seine Unzuständigkeit. In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auf, das anschließend jedoch gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt wurde. Nun scheiterte auch die Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens, wodurch es weder zu einer kriminalstrafrechtlichen noch zu einer verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung kam. In der jüngeren Vergangenheit kam es gehäuft zu vergleichbaren Fällen, in denen das BFG seine Unzuständigkeit wegen Verdachts auf Betrug gemäß § 146 StGB zugunsten einer gerichtlichen Strafverfolgung aussprach. Dies scheint mit einer im Jänner getroffenen OGH-Entscheidung zusammenzuhängen. Die Revision wurde vom BFG aufgrund der fehlenden Rechtsprechung des VwGH zur Zuständigkeitsfrage für die belangte Behörde stets zugelassen, aber nicht erhoben. Gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags wurde nunmehr je...

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