Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2024, Seite 76

Abgaben- und Beitragsbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten: Aspekt der Freiwilligkeit

Rz 93 der LStR 2002 in der Fassung des LStR-Wartungserlasses 2023 (, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151).

Die Abgaben- und Beitragsbefreiung für die Verköstigung am Arbeitsplatz bzw die Abgabe von Menü- und Lebensmittelgutscheinen setzt voraus, dass derartige Leistungen freiwillig gewährt werden. Die Nutzung der Befreiung käme bei strenger Auslegung dieser Regelung daher auch dann nicht in Betracht, wenn derartige Zuwendungen auf einer langjährigen vorbehaltslosen Übung beruhen, weil auch diese nach der Rechtsprechung einen einzelvertraglichen Anspruch für aktive Dienstnehmer auf Essensbons oder eine verbilligte Essensgewährung begründen kann ( 9 ObA 137/18i ).

Zur Vermeidung dieses unsachlichen Ergebnisses wurde im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2023 nunmehr klargestellt, dass „gewohnheitsrechtliche Ansprüche“ auf freie oder verbilligte Mahlzeiten oder solche in Betriebsvereinbarungen kein Hindernis für die Inanspruchnahme der Befreiung darstellen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...