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ASoK 1, Jänner 2024, Seite 33

Vergütung nach § 32 EpiG während Quarantäne im Ausland

1. Anders als bei Arbeitnehmern, die von einer österreichischen Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt werden und für die § 32 EpiG eine Vergütung für den Verdienstentgang vorsieht, besteht nach der Systematik des EpiG ein solcher Anspruch im Fall, dass die Quarantäne von einer ausländischen Gesundheitsbehörde verfügt wurde, nicht. Aufgrund der sich damit stellenden Frage einer möglicherweise unzulässigen Diskriminierung von Grenzgängern hat der S. 34 ua, den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Der EuGH hat dies mit Urteil vom , C-411/22, beantwortet. Der Arbeitnehmer ist folglich im Weiteren so zu behandeln, als hätte die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft über ihn – so wie tatsächlich von der ausländischen Gesundheitsbehörde geschehen – die Quarantäne verhängt.

2. Nach § 1154b Abs 5 ABGB behält der Dienstnehmer ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird. Es ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer aufgrund der wegen der COVID-19-Pandemie über ihn als Kontaktperson behördlich ve...

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