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ASoK 1, Jänner 2024, Seite 32

Abgaben- und Beitragsbefreiung für 2024 ausgezahlte Mitarbeiterprämien

Abänderungsantrag zum Start-Up-Förderungsgesetz, 875/BNR (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2321).

Der Nationalrat hat am beschlossen, dass auch im Kalenderjahr 2024 ausgezahlte Mitarbeiterprämien bis zum Ausmaß von 3.000 Euro abgaben- und beitragsfrei sind.

Diese Regelung ist an die für 2022 und 2023 verankerte Befreiung für Teuerungsprämien angelehnt; die Befreiung für Mitarbeiterprämien setzt gleichermaßen voraus, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt; bisher regelmäßig wiederkehrende Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen kommen daher nicht in Betracht. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 gewährte Teuerungsprämien stellen aber keine bisher üblicherweise gewährten Zahlungen dar. Wie bei der Teuerungsprämie steht auch für die Mitarbeiterprämie der Freibetrag von 3.000 Euro nur gemeinsam mit allfälligen steuerfreien Gewinnbeteiligungen (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG) zu.

Die Befreiung für Mitarbeiterprämien setzt im Unterschied zu jener für Teuerungsprämien aber voraus, dass die Zahlung im vollen Umfang aufgrund eines Kollektivvertrages (etwa als Ausgleich für eine geringe Lohnerhöhung) oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund einer kollektivvertraglichen Ermächtigun...

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