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ISR 12, Dezember 2014, Seite 415

Generalanwältin ruft den EuGH erneut zur Revision seiner Rechtsprechung zu finalen Verlusten auf

Stefan Müller

ISR.2014.12.R.02

Corporation Tax Act 2010 Sec. 119 Abs. 2, 4; AEUV Art. 49, 54; EWR-A Art. 31, 34

Im Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen das Vereinigte Königreich auf Feststellung, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV und Art. 31 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Verlustausgleich in Konzernen aufgestellt hat, die es praktisch unmöglich machen, einen solchen Ausgleich vornehmen zu können, und diesen Ausgleich auf Zeiträume nach dem beschränkt hat, schlägt Generalanwältin Kokott die Abweisung der Klage vor.

EuGH Schlussantr. - Rs. C-172/13

Vertragsverletzungsverfahren Kommission ./. Vereinigtes Königreich (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott)

Das Problem: Sind finale Verluste einer EU-ausländischen Tochtergesellschaft vom Staat der Muttergesellschaft zu berücksichtigen oder nicht? Um diese Frage kreisen die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache C-172/13, welche auch als das „Marks & Spencer II-Verfahren“ bekannt ...

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