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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 483

Beruf der zahnärztlichen Assistenz erfährt gesetzliche Regelung

Der Beruf der zahnärztlichen Ordinationshilfe wurde in Österreich bislang nicht gesetzlich geregelt und ist damit nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Dementsprechend ist das in zahnärztlichen Ordinationen tätige Assistenzpersonal derzeit nur berechtigt, als „Hilfspersonen“ nach den genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs bzw. Dentistenberufs tätig zu werden. Ein dem Nationalrat Ende Oktober 2011 zugeleiteter Entwurf eines Zahnärztlichen Assistenz-Gesetzes (RV 1499 BlgNR 24. GP) sieht nun jedoch diesbezügliche Änderungen vor: Mit der nunmehr anvisierten Schaffung von Regelungen über Beruf und Ausbildung wird die zahnärztliche Assistenz erstmals als Gesundheitsberuf anerkannt. Damit möchte man nicht nur die Attraktivität einer solchen Beschäftigung, sondern auch die Verweildauer im Beruf erhöhen, heißt es im Entwurf. Da der überwiegende Anteil der Berufsangehörigen der zahnärztlichen Assistenz Frauen sind, rechnet man damit, mit einer Aufwertung dieser Berufsgruppe insbesondere auch positive frauenpolitische Auswirkungen zu erreichen.

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