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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 481

Zulässigkeit einer Kommunalsteuernachschau durch die Gemeinde

2009/15/0223.

Gemeinden sind zu einer Kommunalsteuernachschau nur dann berechtigt, wenn für diesen Zeitraum nicht bereits eine GPLA, die ja auch die Kommunalsteuer abdeckt, durchgeführt wurde (Verbot einer Wiederholungsprüfung nach den Grundsätzen des § 148 Abs. 3 BAO).

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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