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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 464

Die Beitragsgrundlage im GSVG – heiß umfehdet, wild umstritten

Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion

Mag. Stefan Schuster

Was Beitragsgrundlage für GSVG-Zwecke sei, ist schon lange und oft Streitpunkt zwischen Behörden und Sozialversicherungspflichtigen. Neben dem Gesetz zeigt auch die Judikatur auf, wo der Unterschied zwischen der Steuerbasis im EStG und der Beitragsgrundlage im GSVG liegt. Daneben gibt es aber auch Stimmen, die eine breitere Beitragsgrundlage im Gesetz sehen, als diese derzeit gehandhabt wird. Der vorliegende Beitrag soll einerseits aufzeigen, wo der Unterschied zwischen den Grundlagenermittlungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht liegt, andererseits aber auch auf die Literatur eingehen, die eine weitumfassende Anwendung von Einkommensarten in der GSVG-Beitragsgrundlage sieht.

Die gesetzlichen Grundlagen

Für die Beitragsgrundlage im GSVG normiert § 25 leg. cit., dass prinzipiell die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte, sofern diese dem GSVG unterliegen, als Beitragsgrundlage anzuwenden sind. Als Einkünfte gelten jene Einkünfte, die gem. EStG zu ermitteln sind. Hinzu- und Abrechnungen dazu sind taxativ genannt:

  • Hinzugerechnet wird der Investitionsfreibetrag.

  • Hinzugerechnet wird der vom Sozialversicherungsträger vorgeschriebene Versicherungsbeitrag, sofern dies als Betriebsausgabe gilt.

  • Abgezogen werden un...

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