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SWK 5, 10. Februar 2024, Seite 273

Allgemeiner Überblick

Die UStR 2000 dienen als allgemeiner Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuerrecht; der UStR-Wartungserlass 2023, 2023-0.877.675, BMF-AV 2023/152, wurde am veröffentlicht. Regelmäßige Informationen über alle umsatzsteuerlichen Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung bietet das Umsatzsteuer-Update.

Literatur: Epply/Kuder/Pleininger/Shepherd-Krammer, Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2023, SWK 3/2024, 84; Mayr, Umsatzsteuer-Update Jänner 2024: Aktuelles auf einen Blick, SWK 1/2/2024, 21.

1. Wer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer iSd UStG verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Unternehmer, die im Inland keine Umsätze ausgeführt haben oder nur Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und die ausschließlich eine Steuer gemäß § 19 Abs 1 Satz 2 oder Abs 1a UStG schulden, hinsichtlich derer sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden nur dann zur Steuer veranlagt, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen. Folgende Unternehmer sind zudem von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit:

1.

Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), deren Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 35.000 Euro nicht übersteigen und die für den Veranlagungszeitraum keine ...

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