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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 246

Erläuterungen zur Beilage E 1b

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Seite 1 der Beilage E 1b

V1

Angaben zum Grundstück

Anzugeben ist, ob die Einnahmen und Ausgaben nach dem Nettoprinzip (also Einnahmen ohne Umsatzsteuer und Ausgaben ohne Vorsteuer) oder nach dem Bruttoprinzip (also einschließlich der Umsatzsteuer und Vorsteuer) angesetzt werden (siehe dazu Punkt 6., Seite 133 ff). Besteht die Einkunftsquelle aus einem einzigen Grundstück (zB Eigentumswohnung, Mietwohngrundstück), sind das Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ), die Postleitzahl und die Lageadresse anzuführen. Werden mehrere Grundstücke im Rahmen einer einzigen Einkunftsquelle vermietet (zB Vermietung mehrerer Wohnungen im selben Gebäude an einen Mieter), genügt die Angabe eines einzigen Grundstücks. Führen Sie bitte in diesem Fall in den Folgejahren bei unveränderten Verhältnissen immer dasselbe Grundstück an.

Befindet sich Ihre eigene Wohnung in einem Ihnen gehörenden, teilweise vermieteten Gebäude, sind die mit der Nutzung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen einschließlich der AfA nach dem Verhältnis der Gesamtnutzfläche des Gebäudes zu der von Ihnen genutzten Fläche aufzuteilen; die Werbungskosten sind um den auf Sie entfallenden Betrag zu vermindern.

V2

Angaben zum rechtlic...

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