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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 206

Erläuterungen zur Beilage L 1k

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Seite 1 der Beilage L 1k

Ki1

Angaben zu den Kindern

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen muss die Sozialversicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden. Beide Nummern sind auf der E-Card zu finden.

Ist keine SV-Nummer oder persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte vorhanden, muss jedenfalls das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.

Ki2

Familienbonus Plus

Für den Familienbonus Plus bestehen zwei Möglichkeiten der Antragstellung, nämlich im Formular L 1k und im Formular L 1k-bF. Diese beiden Möglichkeiten schließen einander wechselseitig aus: Für das betroffene Kind kann für den Familienbonus Plus entweder nur das Formular L 1k oder nur das Formular L 1k-bF verwendet werden.

Für den Familienbonus Plus ist zu beachten:

  • Der Familienbonus Plus muss bei einer Veranlagung jedenfalls beantragt werden, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist; sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragt werden.

  • Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal ganz berücksichtigt werden und...

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