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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 198

Allgemeines zur Beilage L 1ab

Was ist die Beilage L 1ab?

Die Beilage L 1ab dient zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den Steuerpflichtigen und seinen (Ehe-)Partner. Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, die Kinder betreffen, ist die Beilage L 1k zu verwenden.

S. 199 Was sind außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG)?

Bei der Ermittlung des Einkommens werden nach der Berücksichtigung der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Außergewöhnliche Belastungen sind – ebenso wie die Sonderausgaben – Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne die gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären. Ihre Berücksichtigung entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, weil sie nicht disponible Einkommensteile betreffen.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann, muss sie zwangsläufig erwachsen, außergewöhnlich sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnlichkeit liegt vor, wenn zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- oder Vermögensverhältnisse. In Erfüllung einer Unterhaltspflicht geleistete Zahlungen stellen grundsätzlich nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung dar,...

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