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SWK 36, 15. Dezember 2010, Seite 1042

Verlustverwertung bei Kapitaleinkünften

VfGH-Erkenntnis hat Konsequenzen für die geplante Kapitalbesteuerung

Hermann Peyerl

Die geplante Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen wirft aufgrund der Einschränkungen der Verlustverwertung Zweifel hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität auf. Vor allem die aktuelle Entscheidung des VfGH zur Aufhebung des Verlustvortragsverbots bei außerbetrieblichen Einkünften bekräftigt die Bedenken.

1. Verlustverwertung nach der geplanten Neuregelung der Kapitalbesteuerung

Künftig sollen nicht nur laufende Erträge, sondern auch Veräußerungsgewinne zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Die Reichweite der Besteuerung von Kapitalvermögen wird damit auf Substanzgewinne ausgeweitet. Es kommt - vergleichbar der Besteuerung im betrieblichen Bereich - zu einem Übergang von der Quellentheorie zur Reinvermögenszugangstheorie. Durch die Neuregelung soll darüber hinaus insbesondere die bei Kapitalvermögen oft schwierige Abgrenzung von Früchten und Stamm hinfällig werden. Die Bedeutung dieser fundamentalen Änderungen wird lediglich dadurch relativiert, dass Vermögenszuwächse von Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich auch schon bisher erfasst werden, wenn ein Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) oder eine Beteiligungsveräußerung (§ 31 EStG) vorliegt.

Mit den Änderungen beabsic...

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