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SWK 36, 15. Dezember 2010, Seite 262

Artikel X21 - Änderung des Kommunalsteuergesetzes 1993

Änderung des Kommunalsteuergesetzes 1993

Das Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:

S. 263In § 6a Abs. 1 und Abs. 3 wird jeweils der Begriff "Konkurseröffnung" durch den Begriff "Eröffnung des Insolvenzverfahrens" ersetzt.

EB: Die Änderungen tragen der durch das IRÄG 2010 geänderten Terminologie Rechnung.

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