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ÖBA 12, Dezember 2017, Seite 863

Anfechtung: zu den Sorgfaltspflichten von Großgläubigern

§§ 30, 31 IO

An die Sorgfaltspflichten bestimmter Großgläubiger ist ein strenger Maßstab anzulegen. Sie sind ua dann zu Nachforschungen über die wirtschaftliche Lage verpflichtet, wenn ein Schuldner nach Ablehnung eines Ratengesuchs dieses nicht verbessert, sondern sogar größere Zahlungserleichterungen fordert.

Aus den Entscheidungsgründen:

Mit Beschluss vom wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und die Kl zur IV bestellt. Bereits mit Beschluss vom war über das Vermögen der Schuldnerin ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, das mit einem am in der Insolvenzdatei bekannt gemachten Sanierungsplan endete. Die Schuldnerin erfüllte den Sanierungsplan (auch) gegenüber der Bekl.

Die Schuldnerin hatte pro Monat Sozialversicherungsbeiträge von durchschnittlich rd € 47.000 an die Bekl abzuführen. Da sie den (mit fälligen) Beitrag für Oktober 2014 iHv rd € 75.000 nicht beglich, brachte die Bekl am einen Exekutionsantrag ein. Dieses Exekutionsverfahren wurde bereits am infolge an den Gerichtsvollzieher geleisteter Vollzahlung eingestellt.

Den seit fälligen Beitrag für N...

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