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ÖBA 12, Dezember 2017, Seite 811

Entwurf des ZaDiG 2018

Am wurde ein Ministerialentwurf (ME) zum Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten 2018 (ZaDiG 2018) veröffentlicht. Mit dem ZaDiG 2018 wird die Richtlinie 2015/2366/EU über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) in nationales Recht umgesetzt. Durch das ZaDiG 2018 sollen die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht und konkrete rechtliche Rahmenbedingungen für dritte Zahlungsdienstleister geschaffen werden.

Eine wesentliche Neuerung des ZaDiG 2018 besteht darin, dass Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste als Zahlungsdienstleister reguliert werden. Bei Nutzung eines Zahlungsauslösedienstes beauftragt der Kunde den Dienstleister, einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auszulösen. Bei Kontoinformationsdiensten handelt es sich um Online-Dienste zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten, das oder die ein Zahlungsdienstnutzer entweder bei einemS. 812 anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehr als einem Zahlungsdienstleister hält. Zahlungsauslösedienste brauchen eine Konzession, während für Kontoinformationsdienste eine Registrierung erforderlich i...

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