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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite 1010

VwGH folgt EuGH und VfGH: Buchnachweise keine materielle Anforderung für die Steuerfreiheit eines Ausfuhrumsatzes

Anmerkungen zum

Michael Kotschnigg

Die Steuerfreiheit eines Exportgeschäfts steht und fällt mit dem Nachweis der materiellen Anspruchsvoraussetzungen. Hingegen ist ohne Bedeutung, wann der Buchnachweis erbracht wird. Das kann - wie hier - selbst im Berufungsverfahren vor dem UFS noch nachgeholt werden. Das ist die Kernaussage der Entscheidung des.

1. Der Ausgangsfall

Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung der mitbeteiligten AG hat das Finanzamt für den Zeitraum 1999 bis November 2003 Exportgeschäfte (innergemeinschaftliche Lieferungen) wegen Fehlens des Buchnachweises steuerpflichtig behandelt. Doch hat die Gesellschaft im Berufungsverfahren dem UFS mehrere Ordner mit Unterlagen zur Verfügung gestellt, die dieser an das Finanzamt zur Stellungnahme weitergeleitet hat. Für die Behörde ist dieser Nachweis - dem traditionellen Verständnis folgend - zu spät erfolgt und deshalb mehr oder minder bedeutungslos.

Das Finanzamt hat sich mit dieser Ansicht aber nicht durchgesetzt: Nach Ansicht des UFS sei dem Gesetz (§ 18 Abs. 8 UStG 1994) seit dem Erkenntnis des , in verfassungskonformer Interpretation der Sinn beizulegen, dass bei völlig zweifelsfreiem Vorliegen der materiellen...

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