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SWK 36, 20. Dezember 2008, Seite 70

EuGH: MwSt: Wasseranschlussgebühr

Mehrwertsteuer: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Wasseranschlussgebühr möglich

Urteilstenor des EuGH:

1. Art. 4 Abs. 5 und Anhang D Nr. 2 der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i. S. dieses Anhangs das Legen eines Hausanschlusses fällt, das wie im Ausgangsverfahren in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht, so dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig wird, für diese Leistung als Steuerpflichtiger gilt.

2. Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und Anhang H Kategorie 2 der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" das Legen eines Hausanschlusses fällt, das wie im Ausgangsverfahren in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht. Zudem können die Mitgliedstaaten konkrete und spezifische Aspekte der "Lieferungen von Wasser" - wie das im Ausgangsverfahren fragliche Legen eines Hausanschlusses - mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegen, vorausgesetzt, sie beachten den Grunds...

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