Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2008, Seite 69

Finanzstrafverfahren: Verbindung

Die Verbindung mehrerer Finanzstrafverfahren durch dieselbe Finanzstrafbehörde erster Instanz nach § 61 FinStrG ist eine verfahrensrechtliche Anordnung, der kein Bescheidcharakter zukommt. - (§ 61 FinStrG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...