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SWK 36, 20. Dezember 2008, Seite 187

Weitere Annäherung der "kapitalistischen" KG an "echte" Kapitalgesellschaften

Klarstellung einer analogen Behandlung der "kapitalistischen" KG hinsichtlich der Einlagenrückgewähr mit der GmbH durch den OGH

Gerald Moser

Im UGB und unternehmensrechtlichen Nebengesetzen sind so genannte "verdeckte" Kapitalgesellschaften oftmals "echten" Kapitalgesellschaften gleichgestellt. In einem Urteil hat nun der OGH eine analoge Anwendung des Verbotes der Einlagenrückgewähr gem. § 82 Abs. 1 und des § 83 Abs. 1 GmbHG hinsichtlich des Ersatzanspruches der KG im Verhältnis zu ihren Kommanditisten, welche in der Lehre mehrheitlich vertreten wurde, bestätigt.Die (gesellschafts-) rechtliche Annäherung zwischen den beiden Rechtsformen wird nun noch enger.

1. Schon bereits bestehende Gleichstellung von "verdeckten" Kapitalgesellschaften und "echten" Kapitalgesellschaften

Konkret sind jene Personengesellschaften im Sinne des UGB im Blickpunkt, bei denen als persönlich/unbeschränkt haftender Gesellschafter keine natürliche Person fungiert. Ein terminologischer Unterschied in den Formulierungen der Gesetzestexte liegt beim "persönlich" bzw. "unbeschränkt" haftenden Gesellschafter. Eine persönliche Haftung liegt dann vor, wenn der Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen und nicht nur seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen haftet. Von unbeschränkter Haftung spricht man dann, wenn die Haftung des Gesellschafters nicht au...

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