Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2008, Seite 185

Nochmals: Qualitätssicherung in Wirtschaftstreuhandkanzleien und Vermeidung von Haftungsfällen

Replik auf den Beitrag von Hübl in SWK-Heft 33/2008, W 173

Paul Peter Kern

Die zunehmende Bedeutung von Qualitätssicherungssystemen zur Vermeidung von Haftungsfällen in den Kanzleien der Wirtschaftstreuhänder ist unbestritten. Strittig ist jedoch - mangels aussagekräftiger Daten - ein Nachweis über die Wirksamkeit solcher Systeme als Risikomanagementsysteme (vgl. Kern, Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis - Auswirkungen auf den Beratungsansatz [2008] 122 ff.).

1. Datenmenge, Datenqualität und Datenkomplexität

Nicht nur die Sicherstellung einer hohen Prozessqualität und die Qualifikation des Wirtschaftstreuhänders sind bedeutsam für die Vermeidung von Haftungsfällen, sondern insbesondere auch der Klient in seiner Eigenschaft als Prosumer, z. B. als Quelle von zur Bearbeitung notwendigen Informationen (vgl. Kern/Schlager, Die Quellen des Selbstverständnisses des deutschen und österreichischen Berufsstandes der Steuerberater und ihre Bedeutung für die Qualität der Leistungserbringung, Teil 1, Der Wirtschaftstreuhänder 2/2008, 20; Teil 2, Der Wirtschaftstreuhänder 4/2008, 49).

Daten sind kodierte Beobachtungen, deren Produktion Beobachtungsinstrumente voraussetzt. Erst Beobachtungsinstrumente für z. B. die Prozessqualität erzeugen Daten für Qualitätsn...

Daten werden geladen...