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SWK 36, 15. Dezember 2006, Seite 172

Anforderungen und Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien

Bilanzierungsfragen in der Praxis

Thomas Keppert

Führt man sich die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bilanzierung von Immobilien im Rahmen der Abschlusserstellung in Österreich unter dem Blickwinkel des Immobiliensachverständigen vor Augen, so ergeben sich die im Folgenden dargestellten Schlussfolgerungen für die Praxis.

1. Bilanzierung nach den Bestimmungen des HGB (UGB)

Im Bereich der Bilanzierung nach den Bestimmungen des HGB (UGB) ist darauf hinzuweisen, dass das HGB keine Richtlinien kennt, nach denen Immobilien zu bewerten sind. Das Gesetz sieht auch nicht vor, dass Immobilienbewertungen (durch Sachverständige) vorzunehmen sind. Trotzdem ergeben sich im Rahmen der Bilanzierung sehr wohl Erfordernisse, die eine Immobilienbewertung für den pflichtgemäß handelnden Geschäftsführer oder Vorstand unumgänglich machen können. Denn das strenge Niederstwertprinzip im Bereich des Umlaufvermögens zwingt jedenfalls zur regelmäßigen Überprüfung der Werthaltigkeit der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorratsimmobilien gemessen am Marktpreis am Bilanzstichtag (retrograde Bewertung). Aber auch das im Bereich des Anlagevermögens geltende gemilderte Niederstwertprinzip, welches nur zu einer außerplanmäßigen Abschreibung im Fall eine...

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