Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 15. Dezember 2006, Seite 981

Wird die Veräußerung von Miethäusern doppelt besteuert?

Neuregelung bei den Spekulationsgeschäften übersieht Nachversteuerung

Gerhard Kohler

Ab der Veranlagung 2007 sind durch die Änderung des § 30 Abs. 4 EStG (i. d. F. StruktAnpG 2006) im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen, als sie nicht bei der Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte zu berücksichtigen sind. Sie sind um Absetzungen für Abnutzungen, soweit sie bei der Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte abgezogen worden sind, sowie um die in § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern. Andererseits gibt es aber auch innerhalb der Spekulationsfrist die Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG. Damit besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung.

1. Bisherige Rechtslage

Nach bisheriger Rechtslage wurden Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen bisher insoweit doppelt berücksichtigt, als sie auch dann die Anschaffungskosten bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte erhöht haben, wenn sie bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten bereits abgesetzt worden sind oder - im Fall von Instandsetzungskosten - nach Veräußerung der Einkunftsquelle als nachträgliche Werbungskosten noch abzuziehen sind. Nach den Erläuterungen sollen durch die Änder...

Daten werden geladen...