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SWK 35, 15. Dezember 2004, Seite 84

Partnerwahlinstitut: Leistung

Die im Rahmen eines Partnerwahlinstitutes erbrachte Leistung ist als Überlassung von Informationen i. S. d. § 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994 anzusehen. - (§ 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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