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SWK 35, 15. Dezember 2004, Seite 982

Zur Berechnung des Wertes der Apothekenkonzession

Anmerkungen zum Erkenntnis des UFS Wien vom 1. 10. 2004, RV/0930-W/02, auszugsweise zitiert in SWK-Heft 33/2004, S 926

Hannelore Schober

Anlassfall des o. a. Erkenntnisses war der Erwerb eines 51-%-Anteils an einem Wiener Apothekenunternehmen im Jahr 1996. Vom Anteilskaufpreis von ATS 8,000.000,- entfielen laut Erklärung ATS 250.000,- auf die (anteilige) Aufwertung der Apothekeneinrichtung und ATS 7,750.000,- auf den (abschreibbaren) Firmenwertanteil. 1999 wurde der Firmenwert im Zuge einer Betriebsprüfung um den Wert eines nicht abschreibbaren Wirtschaftsgutes „Konzessionswertanteil" vermindert und dem Erwerber die auf diesen entfallende Firmenwertabschreibung (1/15 von ATS 4,031.000,-) rückwirkend ab 1996 aberkannt.

I. Bewertung der Apothekenkonzession lt. Betriebsprüfung/Partei

Die Ermittlung des nichtabschreibbaren Konzessionswertes erfolgte in Anlehnung an den Beitrag von Mag. Ziegner in RdW 6/96, 292 anhand des fiktiv erzielbaren Pachtzinses aus einem - angeblich „garantierten" - Einzugsgebiet von 5.500 Personen, kapitalisiert mit einem Zinssatz von 6 %. Bei dieser ertragswertähnlichen Berechnung wurde kein Unternehmerlohn berücksichtigt! Auf Basis der konkreten Umsatzverteilung und der (grob unrichtig interpretierten) Pachtzinsempfehlung der Österreichischen Apothekerkammer errechnete die Betriebsprüfung einen ...

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