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SWK 35, 15. Dezember 2003, Seite 837

Höhe des Pensionistenabsetzbetrages bei ausländischer Pension

Ausländische Pensionen - DBA beachten!

Klaus Hilber

Nach § 33 Abs. 6 EStG steht den Pensionisten bei Bezügen aus einem früheren Dienstverhältnis u. dgl. ein Pensionistenabsetzbetrag (€ 400,- p. a.)zu. Dieser Absetzbetrag unterliegt allerdings einer sog. „Einschleifregelung" und vermindert sich mit steigendem Einkommen. Fraglich ist, ob ausländische Ruhebezüge auch zur Verminderung des Absetzbetrages beitragen. Eine genaue Kontrolle des Steuerbescheides rentiert sich jedenfalls, wie anhand eines konkreten Falles dargestellt wird.

I. Konkreter Praxisfall

Eine in Österreich ansässige Mandantin bezog im Veranlagungsjahr 2001 neben inländischen betrieblichen Einkünften auch Einkünfte i. S. d. § 25 Abs. 1 Z 1 und 3 EStG. Innerhalb dieser Einkünfte wurden

• die österreichische Pension (Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung) von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten in Höhe von ATS 42.127,- (lt. Kz. 245 Jahreslohnzettel) sowie

• eine deutsche Rente (Pension aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) in Höhe von umgerechnet ATS 169.830,37 und weiters

• eine Firmenpension aus Deutschland in Höhe von umgerechnet ATS 161.845,89

erzielt.

Im ursprünglichen ESt-Bescheid für 2001 wurde vom Finanzamt nur der allgemeine Steuerabsetzbetrag gewährt, aber kein Pensioniste...

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