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bau aktuell 6, November 2016, Seite 204

Kontrollablauf bei BUAK-Baustellenkontrollen

Ein Bericht aus der Praxis

Rita Medek

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ist neben der Finanzpolizei zur Kontrolle von Baustellen im Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping zuständig. Wie läuft dies in der Praxis ab?

1. Die BUAK und ihre Aufgaben bei der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung

Die BUAK ist seit 2009 gesetzlich ermächtigt, Baustellenkontrollen durchzuführen. Derzeit verfügt die BUAK österreichweit über 17 Außendienstmitarbeiter zur gezielten Überprüfung (insbesondere) der Einhaltung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) und der in Österreich geltenden Lohnstandards nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), BGBl I 2011/24, auf Baustellen.

Als Mitarbeiter einer sozialpartnerschaftlich eingerichteten Institution nehmen die Baustellenkontrolleure ihre Prüftätigkeit unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die jeweils laufenden Bautätigkeiten wahr und stellen ihr Informationsservice sowohl den vor Ort befindlichen Arbeitgebervertretern als auch ihren Arbeitnehmern zur Verfügung. Die BUAK-Außendienstmitarbeiter sind bei ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, sodass beispielsweise Prüfungen der Einhaltung der Bestimmungen des BUAG nur bezüglich jener Unternehmen erfolgen, die dessen Geltungsbereich unt...

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