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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 872

Steuerliche Behandlung von ärztlichen Untersuchungen, die von den Gesellschaftern einer KEG für diese erbracht werden (Rz. 949, 950 und 958 und 964 UStR 2000)

Steuerliche Behandlung von ärztlichen Untersuchungen, die von den Gesellschaftern einer KEG für diese erbracht werden (Rz. 949, 950 und 958 und 964 UStR 2000)

Durch eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) wird ein Ambulatorium für elektrophysikalische Medizin und Hydrotherapie betrieben. Gesellschafter der KEG sind zwei ausgebildete Ärzte sowie eine Nichtärztin.

Durch die beiden Ärzte werden vor und nach der Therapie selbständig Untersuchungen durchgeführt, welche jedoch nicht in eigenem Namen, sondern für die KEG abgerechnet werden und bisher umsatzsteuerfrei belassen wurden.

Wurden die ärztlichen Untersuchungen bisher zu Recht steuerfrei belassen oder sind diese unter Berücksichtigung des § 22 EStG 1988 dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu unterwerfen?

Nach dem Ärztegesetz in der bis geltenden Fassung kann eine ärztliche Leistung gegenüber dem Patienten nicht von einer Gesellschaft erbracht werden (vgl. Rz. 958 UStR 2000). Sind daher die Untersuchungsleistungen umsatzsteuerrechtlich der KEG zuzurechnen, kommt für diese Leistungen die unechte Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 nicht zur Anwendung.

Der ermäßigte Steuersatz von 10% gemäß § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 kann angewendet werden, wenn die KEG eine Bewilligung zum Betrieb einer Krankenanstalt im Sinne des Krank...

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