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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 871

Unecht steuerfreie Grundstückslieferungen (Rz. 801 UStR 2000)

§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a und § 12 Abs. 14 UStG 1994 - Rechtslage vor

Unecht steuerfreie Grundstückslieferungen (Rz. 801 UStR 2000)

Es liegen Fälle vor, in denen jeweils Anteile am reinen Grund und Boden von Immobilien- firmen verkauft wurden. In diesen Fällen war bei Verkauf des Grundstückes die vertragliche Auflage fixiert, dass für bereits fertig geplante Reihenhäuser der Errichtungsauftrag an einen bestimmten Baumeister zu einem bereits fixierten Errichtungspreis vergeben wird. Die Aufträge wurden vom jeweiligen Käufer des Grundstücksanteiles an die Baufirma vergeben und auch unmittelbar mit dieser abgerechnet.

Der Kaufpreis für Grund und Boden wurde an die Immobilienfirma bezahlt; die Errichtungskosten des Gebäudes wurden von der Baufirma an den Erwerber verrechnet.

Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ging davon aus, dass in diesen Fällen kein Bauherrnmodell vorlag, sondern die einzelnen Eigentümer ein bereits fertig geplantes und genehmigtes Objekt erworben haben, und unterwarf nicht nur den Erwerb des Grundstückes, sondern auch den Erwerb des Gebäudes der Grunderwerbsteuer.

Liegt auch hinsichtlich des Gebäudes eine unecht steuerfreie Grundstückslieferung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 vor?

S. 872Nach der ständigen R...

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