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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 869

Bereitstellung von Tierkörperentsorgungseinrichtungen durch Gemeinden; Vorsteuerabzug für von privaten Unternehmen an Gemeinden verrechnete Entsorgungsentgelte (Rz. 261 ff. und 1321 ff UStR 2000)

Bereitstellung von Tierkörperentsorgungseinrichtungen durch Gemeinden; Vorsteuerabzug für von privaten Unternehmen an Gemeinden verrechnete Entsorgungsentgelte (Rz. 261 ff. und 1321 ff UStR 2000)

In vielen Gemeinden werden eigene Gebäude bzw. sonstige Einrichtungen geschaffen, in denen Tierkadaver bis zur turnusmäßigen Abholung durch das private Entsorgungsunternehmen zwischengelagert werden können. Die mit der Errichtung derartiger Einrichtungen verbundenen Kosten sowie die vom Abholunternehmen verrechneten Entsorgungsentgelte werden vielfach von den Gemeinden getragen, ohne dass eine konkrete Weiterverrechnung an die Landwirte bzw. Gemeindebürger erfolgt.

S. 870Seitens der Gemeinden wird für die o. a. Vorleistungen der Vorsteuerabzug begehrt, wobei argumentiert wird, dass diese Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art „Entsorgung" stünden und eine indirekte Weiterverrechnung an die Gemeindebürger im Rahmen der allgemeinen Müllentsorgungsbeiträge erfolge.

Ist die Bereitstellung von Einrichtungen zur Zwischenlagerung bzw. Abholung von Tierkadavern auch ohne gesonderte Kostenverrechnung an die Gemeindebürger als Teil-leistungsbereich des Betriebes gewerblicher Art „Abfallentsorgung" anzuse...

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