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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 868

Privatstiftung mit Fruchtgenussrecht des Stifters und einzigem Begünstigten und nachfolgenden Investitionen der Stiftung (Rz. 206, 1803 UStR 2000)

§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994

Privatstiftung mit Fruchtgenussrecht des Stifters und einzigem Begünstigten und nachfolgenden Investitionen der Stiftung (Rz. 206, 1803 UStR 2000)

Der Stifter A widmet einer Privatstiftung, deren einziger Begünstigter er selber ist, Barmittel sowie einen landwirtschaftlichen Betrieb gegen Einräumung folgender Dienstbarkeit im Stiftungsvertrag: „Die Stiftung räumt A sowie dessen Gattin die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes an sämtlichen Liegenschaften ein." Eine Verbücherung erfolgt nicht.

In weiterer Folge investiert die Stiftung ihre Barmittel u. a. in folgende Bereiche, die dem Fruchtnießer (= Stifter = Begünstigter) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

Sie errichtet Bauten, die Wohnzwecken des Stifters sowie dessen Familie dienen und trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Hausrat, Lebenshaltung etc. für die Familie des Stifters.

Faktisch werden alle Einnahmen, Ausgaben und Investitionen in den Büchern der Privatstiftung erfasst. Es erfolgt keine Dokumentation, was und in welcher Größenordnung dem Begünstigten (Stifter) tatsächlich zugewendet wurde.

S. 8691) Steht der Stiftung der Vorsteuerabzug für Investitionen und Aufwendungen, die a...

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