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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 844

Nochmals: Besteuerung betrogener Anleger

Kein Platz für Mitleidsentscheidungen

Walter Blenk

Beiser(„Ambros SA"), Oberleitner(„European Kings Club") und zuletzt Kopf(„Europe American Capital Corporation") scheinen Mitleid mit Anlegern von diversen dubiosen Finanzprodukten zu haben. Der Verlust ihres mühsam ersparten Kapitals treffe die Investoren mit aller Härte. Diesem Flop folge noch die Besteuerung der (vereinzelt ausbezahlten, vielfach aber nur vorgetäuschten und damit fiktiven) Gewinne, was zu einer exzessiven Besteuerung führe. Dieses Mitleid sollte sich aber in Grenzen halten. Solange die Quelle sprudelte, belächelten die Anleger herkömmliche Sparbuchbesitzer und Bausparer ob ihrer spärlichen, darüber hinaus noch KESt-pflichtigen Zinsen. Auch einem unbedarften Anleger muss bekannt sein: Je höher die (versprochene) Rendite, desto höher das Risiko für das eingesetzte Kapital. Wenn dann auch noch karibische Briefkastenfirmen im Spiel sind, sollten die Alarmglocken schrillen. Für Mitleidsentscheidungen ist auf Grund des Legalitätsprinzips kein Platz. Härtefälle wären allenfalls mit dem Instrument des § 236 BAO zu lösen.

Liebhaberei?

Wenn Oberleitner für „Betrugsfälle" bzw. „Pyramidenspiele" (konkret European Kings Club) zum Schluss kommt, dass insgesamt Liebhaberei vorliege, weil ...

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