Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 843

Einkommensteuerliche Beurteilung einer Entschädigung für Rufschädigung

(BMF) - Eine Entschädigung für Rufschädigung wird dann zu Einkünften i. S. d. § 32 Z 1 i. V. m. der entsprechenden Einkunftsart führen, wenn die Rufschädigung mit der Sphäre der Einkommenserzielung im Zusammenhang steht. Ob auf eine derartige steuerpflichtige Entschädigung die Begünstigung des § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 zur Anwendung gebracht werden kann, hängt davon ab, ob der Zeitraum, für den die Entschädigung gewährt wurde, mindestens sieben Jahre beträgt. (

Daten werden geladen...