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bau aktuell 6, November 2022, Seite 258

Strategischer Imperativ für Ausschreibung und Vergabe (Teil II)

Hans Lechner

Der erste Teil unserer Serie im Heft 4/2022 behandelte Anregungen zur (besseren) Erstellung von Ausschreibungen bis zur Lesung der Leistungsverzeichnisse. Der Übergang zum zweiten Teil ist nicht ganz trennscharf, da die Kriterien natürlich strategisch vorbereitet von der Größe des Projekts bis zur Risikobetrachtung einzelner Vergabepakete vor der Leistungsverzeichnislesung gemacht werden sollten, aber spätestens mit dieser einvernehmlich zwischen Auftraggeber, Planer und Bauaufsicht abgestimmt werden müssen. Dazu ist es notwendig, zumindest ein wenig in die ÖNORM B 2061 einzusteigen, die vielen Planern unbekannt ist, in der Architektur selten gelehrt wird, immer aber den Kern aller bauwirtschaftlichen Mehrkostenforderungen darstellt.

10. Kriterien zur Vergabe

Das BVergG 2018 ermöglicht Bestbietervergaben, was viel zu selten genutzt wird, insbesondere um den kürzesten Weg zu cleveren Billigstbietern, die meist unerkannt schon mit dem Angebot den Weg zu ihren claims vorbereiten, zu vermeiden.

Dieses Betrachtungsfeld setzt einiges Wissen um die Normen voraus.

Mit der zentralen ÖNORM B 2110 werden mehrere weitere Normen „vereinbart“; die ÖNORM B 2110 schreibt in Punkt 2. Abs 1, dass die folgenden Dok...

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