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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 108

Werbungskosten: Fortbildung

Wie die Ablegung der Meisterprüfung im erlernten Lehrberuf als Fortbildung zu qualifizieren ist (vgl das hg. Erkenntnis vom , 89/14/0227), darf auch bei einer ausgeübten beruflichen Tätigkeit in einem Architekturbüro der Besuch der Vorbereitungskurse für die Baumeisterprüfung noch nicht als eine Ausbildung zu einem anderen Beruf qualifiziert werden. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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