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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 107

Schenkung: Voraussetzung

Voraussetzung für das Vorliegen einer Schenkung ist neben der objektiven Bereicherung des Bedachten nach ständiger hg. Rechtsprechung in subjektiver Hinsicht, daß der Zuwendende den Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern. – (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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