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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 107

Verfahren: Säumniszuschlag

Die Festsetzung eines Säumniszuschlages ist die objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit. – (§ 210 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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