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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 791

VfGH leitet Gesetzesprüfungsverfahren ein-mit Anmerkung von Univ.-Prof. Dr. Hanns F. Hügel

Ist die Aufhebung der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG a. F. für „Alt-Verschmelzungen" durch das StruktAnpG 1996 verfassungsmäßig?

Mit der Neufassung des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, entfiel rückwirkend die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung beim Anteilserwerb/Verschmelzungsmodell. Den Verfassungsgerichtshof haben im Beschluß , B 255/99 folgende Bedenken zur Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens veranlaßt:

„3.1 Der Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Gesetzgeber durch den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Gleichheitssatz gehalten ist, dem Vertrauensschutz bei seinen Regelungen Beachtung zu schenken. Er hat daher nicht nur (echte) Rückwirkungen von gesetzlichen Regelungen, sondern auch Eingriffe in bestehende Rechtspositionen unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes geprüft. Im Erkenntnis VfSlg. 12.186/1989 hat der Gerichtshof – unter Vertiefung früherer Rechtsprechung – dargetan, daß gesetzliche Vorschriften mit dem Gleichheitssatz in Konflikt geraten können, weil und insoweit sie die im Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage handelnden Normunterworfenen nachträglich belasten, und daß schwerwiegende und plötzlich eintretende Eingriffe in erworbene Rechtspositionen, auf deren Bestand der Normunterworfene mit guten Gründen vertrauen konnte...

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