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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 123

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nur in engem zeitlichem Zusammenhang mit der erforderlichen Ausschüttung möglich. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1966), (Abweisung)

(, 0119)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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