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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 786

Steuerliche Aspekte der Unternehmensbewertung

Die Besonderheiten für den Anlaßfall Erbschaft und Pflichtteil

MMag. Dr. Robert Schneider

Steuern als zwangsweise Geldleistungen, die - ohne Gegenleistung für eine besondere Leistung zu sein - von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft,) sind vor allem in den durch Steuern finanzierten Wohlfahrtsstaaten zu einem wesentlichen Kostenfaktor für die Wirtschaftsunternehmen geworden. Sie müssen daher zwangsläufig bei der Unternehmensbewertung Berücksichtigung finden.

Da Steuern nur ein Teil der bei der Unternehmensbewertung zu berücksichtigenden Rechengrößen sind, hängt die Frage, welche Steuern dabei in welcher Form zu berücksichtigen sind, ganz maßgeblich von der Bewertungsmethode ab. Die betriebswirtschaftliche Lehre von der „richtigen" Methode zur Bewertung ganzer Unternehmen gehört dabei - vor allem im deutschsprachigen Raum - zu den in Theorie und Praxis besonders stark diskutierten Gebieten) und unterlag erheblichen Wandlungen.) In mehreren Entwicklungsphasen wurden jeweils verschiedene Ansätze als gültig postuliert.)

Wenn im folgenden die steuerlichen Aspekte der Unternehmensbewertung erörtert werden, kann das demnach nur differenziert n...

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