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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 767

Kein amtliches Kilometergeld bei hoher Fahrtleistung

(A. B.) - Die tatsächlichen Kosten eines Dienstnehmers für Fahrten mit dem eigenen PKW entwickeln sich bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv. Werden die Werbungskosten für PKW-Fahrten für den Dienstgeber mit dem amtlichen Kilometergeld bemessen, ergibt sich dagegen ein lineares Ansteigen, das immer mehr von den tatsächlichen Aufwendungen abweicht. Daß Aufwendungen für die Benützung des Kraftfahrzeuges aber stets nur in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten etc.) abzugsfähig sind, ergibt sich einerseits daraus, daß sie auch dann zu den Werbungskosten gehören, wenn Fahrten im sogenannten „Nahebereich" durchgeführt werden (§ 16 Abs. 1 erster Satz EStG), andererseits aus dem Grundsatz, wonach ein Abweichen von der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit einer sachlichen Rechtfertigung bedürfte, und schließlich aus der Systematik des EStG, nach welcher die Geschäftsreise im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG inhaltlich mit der beruflich veranlaßten Reise (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG) übereinstimmt. Dies schließt nicht aus, daß es mangels vorliegender Informationen über die exakte Höhe der Aufwendungen vielfach dennoch zu einer Schätzung mit dem amtlichen Kilometergel...

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