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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 146

Musiker: gewerbliche Tätigkeit

  • Die Tätigkeit eines Musikers ist als eine gewerbliche anzusehen, wenn das Institut für musikalische Volkskunde der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" Salzburg in einem Gutachten aufgrund einer Tonkassette des Musikers die Darbietungen nicht als künstlerisch bewertet. - (§ 22 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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