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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 145

Bescheid: Hinterlegung

  • Bei Hinterlegung eines Bescheides durch den Zusteller der Post beginnt die Berufungsfrist bei einer bloß vorübergehenden Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag. - (§ 17 ZustellG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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