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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 34

Einkommensteuer - Fahrrad

Fahrrad (§ 16 EStG)

Kosten eines beruflich verwendeten Fahrrades sind bei einem Schauspieler Werbungskosten. Allenfalls ist bei Anschaffungskosten von 13.000 S eine Luxustangente auszuscheiden (VwGH 17. 9. 197, 94/13/0001).

Anmerkung: Nicht nur bei PKWs und Kombis, sondern auch bei Fahrrädern ist damit eine Luxustangente möglich; ich freue mich schon auf die diesbezügliche Ergänzung des BMF-Erlasses zu § 20 EStG.

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