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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 33

Einkommensteuer - Liebhaberei bei Gasthof

Liebhaberei bei Gasthof (§ 2 EStG)

Der Umbau eines Gasthofes zum größten Teil mit Fremdkapital und Verlusten über einen Zeitraum von 1981 bis 1993 führt zur Liebhaberei. Die Steigerung der Baukosten entgegen der Planung ist keine außerordentliche Maßnahme. Auch der Einsturz einer Decke und die Baueinstellung infolge konsenswidriger Bauarbeiten sind Teil des Unternehmerrisikos und führen zu keiner anderen Betrachtung ().

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